Gedenkstätte Zwangsarbeit in Leipzig - FAQ Bildungsarbeit

FAQ Bildungsangebote der Gedenkstätte

­----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

An wen richten sich die Bildungsangebote?

Die Führungen in der Gedenkstätte und die Stadtteilrundgänge richten sich an alle interessierten Erwachsenen. Als Mindestalter empfehlen wir ein Alter von 14 Jahren. Für Schul- und Jugendgruppen ab der 8. bzw. 9. Klasse (je nach Schulform) hält die Gedenkstätte eigene Bildungsangebote bereit. 

Für die Auseinandersetzung mit dem Thema NS-Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg sind grundlegende Vorkenntnisse des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs erforderlich.

Alle aktuellen Bildungsangebote finden Sie auf unserer Webseite: https://www.zwangsarbeit-in-leipzig.de/de/zwangsarbeit-in-leipzig/bildungsangebote.

Wie buche ich die Angebote und was kostet das?

Eine Übersicht über alle Bildungsangebote der Gedenkstätte finden Sie auf unserer Webseite: https://www.zwangsarbeit-in-leipzig.de/de/zwangsarbeit-in-leipzig/bildungsangebote.

Für Ihre Anfragen nutzen Sie aktuell bitte die folgende Emailadresse: bildung@zwangsarbeit-in-leipzig.de.

Der Besuch der Dauerausstellung in der Gedenkstätte ist kostenfrei.

Alle öffentlichen, im Veranstaltungskalender der Gedenkstätte angebotenen Führungen und Stadtteilrundgänge sind ebenfalls kostenlos: https://www.zwangsarbeit-in-leipzig.de/de/zwangsarbeit-in-leipzig/veranstaltungen.

Individuell von und für Gruppen gebuchte Führungen und Stadtteilrundgänge kosten 80 Euro für Erwachsene. Schul- und Jugendgruppen zahlen einen ermäßigen Beitrag von 40 Euro für Führungen und Stadtteilrundgänge. Weitere Informationen zu den Kosten für einzelne Angebote und Gruppen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung. Bei Fragen oder Problemen der Finanzierung sprechen Sie uns gerne an und wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.

Die Stadtteilrundgänge sind aktuell nur in begrenztem Umfang individuell buchbar. Fragen Sie uns gerne an und wir prüfen dann, welches Angebot wir Ihnen machen können. Für individuell gebuchte Rundgänge erheben wir eine Gebühr von 80,00 Euro.

Ihre Anfragen richten Sie bitte an: bildung@zwangsarbeit-in-leipzig.de.

Welche Fördermöglichkeiten für den Besuch der Gedenkstätte gibt es?

Schulklassen aus Sachsen können sich anfallende Fahrt- und Programmkosten, die bei dem Besuch der Gedenkstätte anfallen, erstatten lassen. Das Sächsische Kultusministerium fördert Klassenfahrten zu Gedenkstätten in Sachsen, auch in die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Landesservicestelle Lernorte des Erinnerns und Gedenkens: https://lernorte.eu.

Wie groß sollte eine Gruppe maximal sein?

Für Führungen in der Gedenkstätte und die Stadtteilrundgänge empfehlen wir eine maximale Gruppengröße von 25 Personen. Für Seminare, Workshops und Projektarbeiten, die in den Räumen der Gedenkstätte stattfinden, empfehlen wir eine Gruppengröße von maximal 15-20 Teilnehmer:innen. Bei größeren Gruppen ist es sinnvoll, die Gruppen zu teilen.

Wie weit im Voraus buche ich ein Bildungsangebot für eine Gruppe?

Führungen in der Gedenkstätte sollten mindestens drei Wochen im Voraus angefragt werden. Seminare, Workshops und Projekttage sollten mindestens sechs Wochen im Voraus angefragt werden.

Gibt es die Möglichkeit, sich in der Gedenkstätte zu verpflegen?

Die Gedenkstätte verfügt über keine Kantine oder Küche. In der Nähe befindet sich ein Supermarkt. Bei einem längeren Aufenthalt in der Gedenkstätte empfehlen wir ausreichend Verpflegung mitzubringen.

Wie können sich Gruppen auf den Gedenkstättenbesuch vorbereiten?

Für die inhaltliche Vorbereitung auf das Thema NS-Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg hat die Gedenkstätte einen etwa siebenminütigen Animationsfilm mit einem Arbeitsblatt erarbeitet, der einen guten Einstieg in das Thema bietet: https://www.zwangsarbeit-in-leipzig.de/de/zwangsarbeit-in-leipzig/bildungsangebote/angebote-fuer-schul-und-jugendgruppen/bildungsmaterialien.

Gibt es die Bildungsangebote auch in anderen Sprachen?

Die öffentlichen Führungen in der Gedenkstätte an jedem zweiten Samstag im Monat und die öffentlichen Stadtteilrundgänge werden in deutscher Sprache angeboten. Führungen in der Gedenkstätte können auch in englischer Sprache gebucht werden. Individuell gebuchte Stadtteilrundgänge und Seminarbausteine für Jugendgruppen können nach Absprache teilweise auch auf Englisch angeboten werden. Fragen Sie uns gerne an.

Auf Anfrage können wir Führungen in der Gedenkstätte in vereinfachter Sprache anbieten.

Kann ich ein gebuchtes Bildungsangebot stornieren?

Wenn Sie ein gebuchtes Bildungsangebot – ohne Angabe triftiger Gründe - stornieren, gelten folgende Fristen und Gebühren:

  • Stornierung bis 10 Tage vorher: kostenlos
  • Stornierung bis 48 Stunden vorher: 50% der Gebühren werden fällig
  • bei Stornierungen mit weniger als 48 Stunden müssen wir leider die volle Gebühr erheben.

Können die Bildungsangebote im Rollstuhl wahrgenommen werden?

Die Gedenkstätte, sowie die sanitären Anlagen vor Ort sind mit Rollstuhl zugänglich. Für die Stadtteilrundgänge fragen Sie uns gerne an und wir prüfen die jeweiligen Möglichkeiten.

Gibt es vor Ort bestimmte Verhaltensvorschriften?

Die Gedenkstätte ist neben einem Ort der Bildung auch ein Ort des Gedenkens. Ein respektvolles Verhalten ist demnach gefordert. Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, die dem rechtsextremen Feld zuzuordnen sind, ist untersagt. Ebenso sind gewaltverherrlichende Symboliken verboten. Die Gedenkstätte behält sich bei Nicht-Einhaltung dieser Standards und diskriminierenden Verhaltensweisen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in den Räumlichkeiten der Gedenkstätte erlaubt. Da es sich bei dem Außengelände um ein Betriebsgelände handelt, ist das Fotografieren und Filmen außerhalb der Gedenkstätte untersagt. Grundsätzlich gilt, dass das Fotografieren und Filmen anderer Besucher:innen und/oder der Mitarbeiter:innen der Gedenkstätte nur mit deren Erlaubnis gestattet ist.

nach oben totop